Neue Übergangsvorschrift für AU-Bescheinigungen

Aufgrund der Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus gilt ab 10.03.2020 für 4 Wochen, dass die AU-Bescheinigung nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt für maximal 7 Tage ausgestellt werden kann. Ein Besuch der Arztpraxis ist nicht nötig.

Diese Regelung gilt für Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Luftwege ohne schwere Symptomatik. Es dürfen auch keine Verdachtsmomente für eine Infektion mit COVID-19 vorliegen.

Auf diese Regelung haben sich die Kassenärztliche Vereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt.