Mediation

Wenn Sie gerade mitten in einem Konflikt sind und so nicht mehr weitermachen können und wollen, kann Ihnen ein Mediationsverfahren weiterhelfen.

Mediation ist

  • ein vertrauliches Verfahren. Das bedeutet, dass die Gespräche in einem geschützten Rahmen stattfinden und nichts nach außen dringt.
  • ein freiwilliges und eigenverantwortliches Verfahren. Sie bestimmen selbst, ob Sie am Mediationsverfahren teilnehmen wollen. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren das Sie zur Mitwirkung zwingt.
  • ein interessengerechtes Verfahren. Es stehen hauptsächlich die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Vordergrund.
  • ein ergebnisoffenes Verfahren. Das bedeutet, dass am Ende keine Einigung stehen muss. Alle anderen Wege, z.B. der Weg zu den Gerichten, sind dann immer noch möglich.
  • ein in Bezug auf die Kosten überschaubares Verfahren. Die Mediation wird mit einem Stundensatz abgerechnet, den Sie am Beginn der Mediation vereinbaren. Die Kosten werden in der Regel von den Konfliktparteien gemeinsam getragen.

Als Mediatorin ist es meine Aufgabe Sie neutral und unabhängig bis zur Lösungsfindung zu begleiten.

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung.

Das Familiengericht kann in laufenden Verfahren ein Gespräch über die außergerichtliche Konfliktbeilegung gem. § 135 Satz 1 FamFG anordnen. Ich biete Ihnen die Möglichkeit mich beim Gericht als solche Person vorzuschlagen.