Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird.
Um zu vermeiden, selbst unter Betreuung gestellt zu werden kann hier im Vorfeld durch wirksame Vorsorgeregelungen, qualifizierte Bevollmächtigte Vorsorge getroffen werden.