Rückgabe Diesel Fahrzeug
Wer in den vergangenen Jahren ein Auto der Marke Volkswagen, Audi, Porsche, Skoda, oder Seat gekauft hat, das über den Dieselmotor EA 189 verfügt, kann nach einem Urteil des Landgerichts Hildesheim (LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, 3 O 139/16,) seinen Wagen zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Lediglich eine Nutzungsentschädigung ist an Volkswagen zahlen.
In dem Fall der vor dem Landgericht Hildesheim verhandelt wurde, wurde bei den Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 in an der Motorsteuerung manipuliert, sodass die Fahrzeuge nicht mehr die jeweilige Typengenehmigung bekommen würden. Diese Manipulation ist an sich gesetzeswidrig.
„Durch diese Manipulation habe die Volkswagen AG als Hersteller der Fahrzeuge in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise dem Kunden einen Schaden zugefügt und daneben auch noch den Straftatbestand des Betruges erfüllt.“ Derzeit kann die Volkswagen AG nicht darlegen, dass die verantwortlichen Vorstandsmitglieder nichts von der Manipulation an den Fahrzeugen wussten, daher ist ihr die fehlerhafte Programmierung der Software zuzurechnen.